Stadtjugendparlament
Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, den 15. März 2026, findet die Kommunalwahl in der Stadt Lauterbach statt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Kommunalwahlen sowie der Bgm.-Direktwahl am 15.03.2026 (Stichwahltermin: 29.03.2026) haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger ab dem 02.02.2026 bis einschließlich 10.03.2026 (23:59 Uhr) die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises auch über das Internet zu beantragen.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den Wahlschein persönlich oder schriftlich bis zum 13.03.2026, 13:00 Uhr – im Falle plötzlicher Erkrankung oder den Fällen gem. § 17 Abs. 4 KWO zusätzlich noch am Samstag, 14.03.2026 von 08:00 – 12:00 Uhr und Sonntag von 08:00 – 15:00 Uhr zu beantragen. Beachten Sie aber bitte, dass generell eine telefonische Beantragung nicht möglich ist!
Um die Beantragung bei uns vornehmen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Lauterbach eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung, die bis zum 22.02.2026 bei Ihnen eingegangen sein sollte, finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter briefwahl@lauterbach-hessen.de oder telefonisch unter 06641/184-122.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Musterstimmzettel
Die Musterstimmzettel für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte und des Ausländerbeirates sowie für die Kreistagswahl sind ab Montag, den 26. Januar 2026, im Rathaus erhältlich. Für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters werden keine Musterstimmzettel in Papier ausgegeben.
Im Folgenden können Sie sich die Musterstimmzettel ansehen.