Veranstaltungen
Bauantragswesen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Bauantragswesen.
Ansprechpartner
Bernd Ruhl
Telefon: 06641/184-113
E-Mail: bernd.ruhl@lauterbach-hessen.de
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde für die Stadt Lauterbach und ihre Ortsteile befindet sich beim Kreisausschuss des Vogelsbergkreises. Bezüglich der Einreichung von Bauanträgen, Fragen rund um das Baurecht, Tipps für Bauherrn, Formulare und vieles mehr wenden Sie sich bitte direkt an die Bauaufsichtsbehörde des Vogelsbergkreises.
Bauaufsichtsbehörde des Vogelsbergkreises
Telefon: 06641/977-460
E-Mail: bauaufsicht@vogelsbergkreis.de
Nach §63 Hessischer Bauordnung (HBO) bedürfen verfahrensfreie Bauvorhaben keiner Baugenehmigung (Beispiel: Garagen bis 50 m² Grundfläche). Der Anlage zu § 63 Hessischer Bauordnung können sie entnehmen, welche baulichen Vorhaben keiner Baugenehmigung erforderlich ist.
Jedoch ist ein Bauvorhaben, welches unter diese gesetzliche Regelung fällt, bei der Stadtverwaltung Lauterbach schriftlich anzuzeigen – sofern sich das betreffende Grundstück im Bereich der Stadt Lauterbach befindet.
Benötigt werden hierzu folgende Unterlagen:
- Formular „Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben nach § 63 HBO“ LINK
- Liegenschaftsplan mit Eintragung des Bauvorhabens
- Baubezeichnung des Bauvorhabens
- Formlose Bau- und Nutzungsbeschreibung
Für Rückfragen wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Bernd Ruhl.
Bauliche Anlagen und Gebäude, die keine Sonderbauten sind, benötigen nach § 64 HBO keine Baugenehmigung, wenn diese uneingeschränkt dem Bebauungsplan, der HBO und den örtlichen Bauvorschriften entsprechen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an an die Bauaufsichtsbehörde des Vogelsbergkreises.
Bauaufsichtsbehörde des Vogelsbergkreises
Telefon: 06641/977-460
E-Mail: bauaufsicht@vogelsbergkreis.de
Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde für die Stadt Lauterbach und ihre Ortsteile befindet sich beim Kreisausschuss des Vogelsbergkreises. Bezüglich der Einreichung von Anträgen zur denkmalrechtlichen Genehmigung wenden Sie sich bitte direkt an die nebenstehende Adresse.
Steht Ihr Gebäude überhaupt unter Denkmalschutz?
Wenn Sie in Erfahrung bringen möchten, ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, nutzen Sie bitte die Recherche-Möglichkeit auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen unter folgendem Link: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/
Untere Denkmalschutzbehörde des Vogelsbergkreises
Telefon: 06641/977-460
E-Mail: bauaufsicht@vogelsbergkreis.de