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Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) eine öffentliche Kinderbetreuungseinrichtung. Nach § 29 (1) des HKJGB dient sie „der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes während des Tages durch eine geeignete Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen“.
Im Vogelsbergkreis fällt die Kindertagespflege in die Zuständigkeit des Jugendamtes. Auf der folgenden Internetseite finden Sie die weiteren Informationen.