Bürgerbüro
Ordnungsamt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bitte wenden Sie sich bei den folgenden Anliegen an Frau Schäfer oder Frau Kaut:
- Anliegen, die den ruhenden und fließenden Verkehr betreffen (außer Beschilderungen und Markierungen)
- Parkausweise bzw. Ausnahmegenehmigungen für Bewohner, Gewerbetreibende, Handwerker, Sozialer Dienst und Schwerbehinderte sowie Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
- Plakatierungen von Veranstaltungen (außer Wahlen)
- Straßenverunreinigungen und Winterdienst
- Heckenschnitt
- illegale Müllablagerungen
- Taxen- und Mietwagenkonzessionen
Für die nachfolgenden Punkte können Sie sich bei Frau Trabandt oder Frau Hill melden:
- Gefährliche Hunde
- Obdachlose
- Gaststätten, auch vorübergehende Gaststätten für Veranstaltungen, Sperrzeiten
- Spielhallen
- Die Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) – freiheitsentziehende Unterbringung psychisch kranker Menschen im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung
- Vermietung Bleiche, Circus
- illegale Müllablagerungen
Bei den folgenden Punkten können Sie sich an Herrn Krömmelbein wenden
- Verkehrsanordnungen wegen z.B. Straßensperrungen, Baumaßnahmen, Beschilderungen, Markierungen
- Versammlungen
- Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraums z. B. Containerstellung, Infostände, Plakatierung für Wahlen
- Feuerwehr
- Feuerwerk
Kontakt
Frau C. Kaut
Telefon: 06641/184-181
Frau S. Schäfer
Telefon: 06641/184-121
Fax: 06641/184-221
E-Mail: verkehrsowi@lauterbach-hessen.de
Frau M. Hill
Telefon: 06641/184-179
Frau K. Trabandt
Telefon: 06641/184-189
Herr R. Krömmelbein (Sachgebietsleiter)
Telefon: 06641/184-128
E-Mail: ordnungsamt@lauterbach-hessen.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8:00-12:00 Uhr
Montag, Dienstag & Donnerstag
13:30-16:00 Uhr
Das Ordnungsamt befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses - hinter dem Empfang. Auf der Rückseite des Gebäudes befindet sich ein barrierefreier Eingang mit Klingel.
Wichtige Infos für Sie
Anträge und Formulare finden Sie unter dem Punkt „Online-Service".
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Äste und Sträucher, die auf Gehwege und Straßen überhängen, sind immer wieder ein Ärgernis. Gerade Personen mit Kinderwagen, Kinder selbst oder Rollstuhlfahrer:innen sind oft gezwungen, den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehweges nicht zulassen.
Wir weisen deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Fuß- und Gehwege in voller Breite dem Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen müssen. Beobachten lässt sich auch immer, dass die Straßenlampen und wichtige Verkehrsschilder eingewachsen sind bzw. verdeckt werden oder Einschränkungen der Fahrbahn stattfinden.
Wir appellieren an alle Grundstückseigentümer: “Bitte schneiden Sie Ihre Sträucher, Hecken und Bäume bis an die Grundstücksgrenze zurück!”. Sorgen Sie durch einen ständigen Rückschnitt vor allem auch dafür, dass die genannten Beeinträchtigungen im nächsten Jahr erst gar nicht entstehen können.
Die Stadt Lauterbach geht davon aus, dass dieser Appell von den Betroffenen eingesehen und der entsprechende Rückschnitt vorgenommen wird. Wir danken Ihnen für die Rücksichtnahme!
Hier finden Sie ein Merkblatt zum Befüllen von privaten Pool- und Schwimmbädern sowie die richtige Wasserentsorgung.