Abfallwirtschaft in Lauterbach

Bitte achten Sie immer auf Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger und handeln im Sinne der Umwelt!

Im Folgenden finden Sie die Standorte der Altglascontainer. Die Entsorgung von Altglas ist montags bis samstags in der Zeit von 7-20 Uhr an den genannten Containern möglich. An Sonn- und Feiertagen ist das Einfüllen aufgrund der Lärmbelästigung für die Anwohner untersagt.

Lauterbach

  • Am alten Südbahnhof/ Ecke Rimloser Straße
  • Am Pfeifenweiher/ gegenüber Hausnummer 7
  • An der Wascherde/ Ende in Wendehammer
  • Auf dem Stück/ gegenüber Hausnummer 3
  • Lindenstraße/ Parkplatz Bleiche
  • Fitz-Ebel-Allee 50/ Jugendherberge
  • Gartenstraße/ Höhe Friedhof
  • Hintergasse/ Hinter dem Rathaus Parkplatz
  • Karlstraße/ Ecke Sachsenweg
  • Mozartstraße Ecke Beethovenstraße/ Adolf Spieß Turnhalle
  • Rhönstraße/ Ecke Odenwaldstraße 39
  • Pommernweg/ AWO-Altersheim

Allmenrod: Hauptstraße/ Ecke Bgm.-Karl-Zinn-Straße

Blitzenrod: Alter Bahnhof/ Richtung Friedwald

Eisenbach: Schloss Eisenbach/ Parkplatz Schloss Eisenbach

Frischborn: Am Mühlbach; Hopfmannsfelder Straße/ FFW Backhaus

Heblos: Am Bürgerhaus/ DGH Sportplatz

Maar: Allendorfer Straße/ Ecke Hohenbucherweg Nähe Schule; Osterwiesenweg Ecke Kurt-Zinn-Straße 14/ gegenüber Hausnummer 14

Reuters: Hinter den Häusern/ Ecke Wallenröderstraße Museumsscheune/ DGH

Rimlos: Alte Dorfstraße/ Ecke Lauterbacher Straße

Rudlos: Hohwaldstraße/ Gegenüber Feuerwehr

Sickendorf: Parkweg Ecke Hofstraße

Wallenrod: Sickendorfer Straße/ Ecke Hofstraße

Wernges: Kirchgasse

Als “wilde Abfallablagerung” bezeichnet man Abfälle, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen, aber auch in Feldgemarkungen oder Waldgebieten, „wild“ entsorgt werden. Diese „wilden“ Müllablagerungen verschandeln nicht nur die Natur, durch sie besteht zudem die Gefahr, dass durch Giftstoffe, die in den Boden sickern, Grundwasser und Gewässer verseucht werden können.

Wir versuchen daher, die Verursacher:innen solcher illegalen Abfallablagerungen zu ermitteln und diese zur sofortigen Entsorgung der „wilden“ Müllablagerung aufzufordern. Sollte der Verursacher oder die Verursacherin jedoch durch uns nicht ermittelt werden können, müssen solche illegalen Abfallablagerungen zu Lasten der Allgemeinheit entsorgt werden.

Durch aktive Mithilfe können Sie uns bei der Ermittlung der „Umweltsünderinnen & Umweltsünder“ unterstützen. Jede „wilde“ Müllablagerung, die uns gemeldet wird und durch konkrete Angaben zur Ermittlung des Verursachers oder der Verursacherin führt, spart Kosten, die sonst die Allgemeinheit zu tragen hätte. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet. Der Umgang mit den persönlichen Daten der Anrufer bzw. Anzeiger ist selbstverständlich gewährleistet.

Ihre rechtzeitige Mitteilung ist aktiver Umweltschutz und trägt zur Erhaltung des sauberen Stadtbildes bei.

Rechtsgrundlage: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) + Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 

Informationen rund um die allgemeine Abfallentsorgung finden Sie auf der Webseite des Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV).
ZAV