Was müssen wir dafür tun? - Die Teilnahmebedingungen
- Die Kommunen entscheiden selbst über die Teilnahme.
→ In dieser Diskussion befinden wir uns gerade! - Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt nur auf Antrag, welcher bis 29.06.2012 fristgerecht gestellt wurde und Grundlage zwischen den Kommunen und dem Land über eine Vereinbarung ist.
→ Der Antrag ist gestellt, die Vereinbarung muss noch getroffen werden und bedarf einer qualifizierten Mehrheit der Stadtverordneten! - Die Vereinbarung enthält einen mehrjährigen Abbaupfad, welcher spätestens 2020 zum Haushaltsausgleich führen soll.
- Über die Anträge/Vereinbarungen entscheidet das Hessische Ministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.
- Die abschließende Vereinbarung muss mindestens mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Vertretungskörperschaft beschlossen werden.