Kontaktdaten
Simon Leinweber
06641/184-405
Hinweismeldung gemäß Hinweisgeberschutzgesetz – Interne Meldestelle
Durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) – verkündet im Bundesgesetzblatt vom 2. Juni 2023, Blatt Nr. 140 - sind Hinweisgebende geschützt und müssen keine Benachteiligungen befürchten. An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, Rechtsverstöße in der Stadtverwaltung der Kreisstadt Lauterbach zu melden, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt geworden sind.
Ihre personenbezogenen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Nur der/die Beauftragte für das Hinweisgebersystem hat Zugriff auf Ihre Daten. Das Gesetz sieht zudem ein ausdrückliches Verbot von Repressalien für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor.
Um Ihren Hinweis ordnungsgemäß verfolgen zu können, sind unter Umständen Nachfragen und weitere Informationen nötig, daher wird die Angabe einer realen Kontaktmöglichkeit notwendig.
Folgende Meldekanäle stehen zur Verfügung, um Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu melden:
- Onlineformular
- Postalische Zusendung –
Bitte an folgende Adresse:
Magistrat der Kreisstadt Lauterbach
Hinweisgebermeldestelle – vertraulich
Marktplatz 14
36341 Lauterbach
- Persönliches Gespräch
Bitte hier im Voraus telefonisch unter der Telefonnummer 06641 184 405 während der täglichen Geschäftszeiten einen Termin vereinbaren.
Weiterhin steht es Ihnen frei sich auch direkt an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz zu wenden.
Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Bürgerinnen und Bürgern ohne Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Wir weisen weiterhin darauf hin, dass der Missbrauch des Hinweisgebersystems beispielsweise durch wissentliche Falschmeldung strafbar ist.