Abfallentsorgung


Standorte Glascontainer

Altglascontainer im Stadtgebiet Lauterbach

Die Entsorgung von Altglas ist montags bis samstags in der Zeit von 07:00 – 20:00 Uhr an den genannten Containern möglich. An Sonn- und Feiertagen ist das Einfüllen aufgrund der Lärmbelästigung für die Anwohner untersagt.

Kernstadt:

  • Am alten Südbahnhof/Ecke Rimloser Straße
  • Am Pfeifenweiher/ gegenüber Hausnummer 7
  • An der Wascherde/ Ende in Wendehammer
  • Auf dem Stück/ gegenüber Hausnummer 3
  • Lindenstraße/Parkplatz Bleiche
  • Fitz-Ebel-Allee 50/ Jugendherberge
  • Gartenstraße/ Höhe Friedhof
  • Hintergasse/ Hinter dem Rathaus Parkplatz
  • Karlstraße/ Ecke Sachsenweg
  • Mozartstraße Ecke Beethovenstraße/ Adolf Spieß Turnhalle
  • Rhönstraße/ Ecke Odenwaldstraße 39
  • Pommernweg/ AWO-Altersheim

 

Allmenrod: Hauptstraße/ Ecke Bgm.-Karl-Zinn-Straße

Blitzenrod: Alter Bahnhof/ Richtung Friedwald

Eisenbach: Schloss Eisenbach/ Parkplatz Schloss Eisenbach

Frischborn: Am Mühlbach; Hopfmannsfelder Straße/ FFW Backhaus

Heblos: Am Bürgerhaus/ DGH Sportplatz

Maar: Allendorfer Straße/ Ecke Hohenbucherweg Nähe Schule; Osterwiesenweg Ecke Kurt-Zinn-Straße 14/ gegenüber Hausnummer 14

Reuters: Hinter den Häusern/ Ecke Wallenröderstraße Museumsscheune/ DGH

Rimlos: Alte Dorfstraße/ Ecke Lauterbacher Straße

Rudlos: Hohwaldstraße/ Gegenüber Feuerwehr

Sickendorf: Parkweg Ecke Hofstraße

Wallenrod: Sickendorfer Straße/ Ecke Hofstraße

Wernges: Kirchgasse

 

Eine Karte zur Wahl des für Sie am günstigsten zu erreichenden Altglascontainer, können Sie auf dem nachfolgenden Link einsehen:

https://lauterbach-hessen.mein-abfallkalender.de/containerstandorte_os


Sondermülltermine 2024

Termine zur Abgabe von gefährlichen Abfällen 2024

Wichtige Informationen Jahrestermine

Abfall: "Wilder Müll"

Als Wilde Abfallablagerung bezeichnet man Abfälle, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen aber auch in Feldgemarkungen oder Waldgebieten „wild“ entsorgt werden.

Diese „wilden“ Müllablagerungen verschandeln nicht nur die Natur, durch sie besteht auf die Gefahr, dass durch Giftstoffe, die in den Boden sickern, Grundwasser und Gewässer verseucht werden können.

Wir versuchen daher, die Verursacher*innen solcher illegalen Abfallablagerungen zu ermitteln und diese zur sofortigen Entsorgung der „wilden“ Müllablagerung aufzufordern.

Sollte der/die Verursacher*in jedoch durch uns nicht ermittelt werden können, müssen solche illegalen Abfallablagerungen zu Lasten der Allgemeinheit entsorgt werden.

Durch aktive Mithilfe können Sie uns bei der Ermittlung der „Umweltsünder*innen“ unterstützen.

Jede „wilde“ Müllablagerung, die uns gemeldet wird und durch konkrete Angaben zur Ermittlung des Verursachers/der Verursacherin führt, spart Kosten, die sonst die Allgemeinheit zu tragen hätte.

Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet. Der Umgang mit den persönlichen Daten der Anrufer / Anzeiger ist selbstverständlich gewährleistet.

Ihre rechtzeitige Mitteilung ist aktiver Umweltschutz und trägt zur Erhaltung des sauberen Stadtbildes bei.

Rechtsgrundlage

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) 

Ihr Ordnungsamt