Abfallentsorgung
Standorte Glascontainer
Altglascontainer im Stadtgebiet Lauterbach
Die Entsorgung von Altglas ist montags bis samstags in der Zeit von 07:00 – 20:00 Uhr an den genannten Containern möglich. An Sonn- und Feiertagen ist das Einfüllen aufgrund der Lärmbelästigung für die Anwohner untersagt.
Kernstadt:
- Am alten Südbahnhof/Ecke Rimloser Straße
- Am Pfeifenweiher/ gegenüber Hausnummer 7
- An der Wascherde/ Ende in Wendehammer
- Auf dem Stück/ gegenüber Hausnummer 3
- Lindenstraße/Parkplatz Bleiche
- Fitz-Ebel-Allee 50/ Jugendherberge
- Gartenstraße/ Höhe Friedhof
- Hintergasse/ Hinter dem Rathaus Parkplatz
- Karlstraße/ Ecke Sachsenweg
- Mozartstraße Ecke Beethovenstraße/ Adolf Spieß Turnhalle
- Rhönstraße/ Ecke Odenwaldstraße 39
- Pommernweg/ AWO-Altersheim
Allmenrod: Hauptstraße/ Ecke Bgm.-Karl-Zinn-Straße
Blitzenrod: Alter Bahnhof/ Richtung Friedwald
Eisenbach: Schloss Eisenbach/ Parkplatz Schloss Eisenbach
Frischborn: Am Mühlbach; Hopfmannsfelder Straße/ FFW Backhaus
Heblos: Am Bürgerhaus/ DGH Sportplatz
Maar: Allendorfer Straße/ Ecke Hohenbucherweg Nähe Schule; Osterwiesenweg Ecke Kurt-Zinn-Straße 14/ gegenüber Hausnummer 14
Reuters: Hinter den Häusern/ Ecke Wallenröderstraße Museumsscheune/ DGH
Rimlos: Alte Dorfstraße/ Ecke Lauterbacher Straße
Rudlos: Hohwaldstraße/ Gegenüber Feuerwehr
Sickendorf: Parkweg Ecke Hofstraße
Wallenrod: Sickendorfer Straße/ Ecke Hofstraße
Wernges: Kirchgasse
Eine Karte zur Wahl des für Sie am günstigsten zu erreichenden Altglascontainer, können Sie auf dem nachfolgenden Link einsehen:
https://lauterbach-hessen.mein-abfallkalender.de/containerstandorte_os
Sondermülltermine 2024
Termine zur Abgabe von gefährlichen Abfällen 2024
Abfall: "Wilder Müll"
Als Wilde Abfallablagerung bezeichnet man Abfälle, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen aber auch in Feldgemarkungen oder Waldgebieten „wild“ entsorgt werden.
Diese „wilden“ Müllablagerungen verschandeln nicht nur die Natur, durch sie besteht auf die Gefahr, dass durch Giftstoffe, die in den Boden sickern, Grundwasser und Gewässer verseucht werden können.
Wir versuchen daher, die Verursacher*innen solcher illegalen Abfallablagerungen zu ermitteln und diese zur sofortigen Entsorgung der „wilden“ Müllablagerung aufzufordern.
Sollte der/die Verursacher*in jedoch durch uns nicht ermittelt werden können, müssen solche illegalen Abfallablagerungen zu Lasten der Allgemeinheit entsorgt werden.
Durch aktive Mithilfe können Sie uns bei der Ermittlung der „Umweltsünder*innen“ unterstützen.
Jede „wilde“ Müllablagerung, die uns gemeldet wird und durch konkrete Angaben zur Ermittlung des Verursachers/der Verursacherin führt, spart Kosten, die sonst die Allgemeinheit zu tragen hätte.
Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet. Der Umgang mit den persönlichen Daten der Anrufer / Anzeiger ist selbstverständlich gewährleistet.
Ihre rechtzeitige Mitteilung ist aktiver Umweltschutz und trägt zur Erhaltung des sauberen Stadtbildes bei.
Rechtsgrundlage
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)