Zuschlagserteilungen

Zuschlagserteilung gem. § 20 Abs. 3 VOB/A
Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A - Ausgabe 2009 - ist nach der Zuschlagserteilung zu informieren, wenn bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden für die Dauer von sechs Monaten vorgehalten und müssen bestimmte Angaben enthalten.

Bereits erfolgte Zuschlagserteilungen: