Um wieviel geht es? - Entschuldungsbetrag und Entschuldungsmodalitäten
- Das Land übernimmt die Tilgung von bis zu 46 % des Bestandes an Verbindlichkeiten zum 31.12.2012.
- Für die Kreisstadt Lauterbach geht es nach dem Schutzschirmgesetz um rd. 14,8 Mio. €.
- Welche Verbindlichkeiten getilgt werden, vereinbart die Kommune gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, welche den Fonds verwaltet auf den die Verbindlichkeiten übertragen wurden.
- Die Tilgung übernimmt das Land.
- Die Kommune trägt die Zinsen aus diesen Verbindlichkeiten, erhält allerdings Zinsverbilligung.