Um wieviel geht es? - Entschuldungsbetrag und Entschuldungsmodalitäten

  • Das Land übernimmt die Tilgung von bis zu 46 % des Bestandes an Verbindlichkeiten zum 31.12.2012. 

  • Für die Kreisstadt Lauterbach geht es nach dem Schutzschirmgesetz um rd. 14,8 Mio. €. 

  • Welche Verbindlichkeiten getilgt werden, vereinbart die Kommune gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, welche den Fonds verwaltet auf den die Verbindlichkeiten übertragen wurden. 

  • Die Tilgung übernimmt das Land. 

  • Die Kommune trägt die Zinsen aus diesen Verbindlichkeiten, erhält allerdings Zinsverbilligung.