Status Quo - Ergebnis der Gespräche mit dem Land

  • Der Antrag wurde durch die Gemeinde fristgerecht eingereicht. 
  • Bislang liegen keine geprüften Unterlagen vor: Landrat sowie Regierungspräsidium prüfen den Antrag nach § 1 der Rechtsverordnung bis spätestens Ende Oktober und legen den Ministerien eine Stellungnahme vor. Dessen ungeachtet gelte das Gebot des Haushaltsausgleiches nach den §§ 92 HGO, 24 GemHVO. 
  • Nach erfolgter Prüfung wird Kontakt mit der Kommune aufgenommen. Sofern Nachbesserungen am Antrag erforderlich sind, verzögert sich der Zeitplan. 
  • HMdF und HMdIuS werden einvernehmlich über den Antrag entscheiden. 
  • Abschließend wird eine Vereinbarung mit der Gemeinde geschlossen, die einer qualifizierten Mehrheit bedarf.
  • Der am 27.06.2012 gestellte Antrag muss nochmals überprüft und überarbeitet wird, dies insbesondere deshalb, weil der geforderte Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2020 bislang nicht erreicht wird. 
  • Kritisch angemerkt wurden dabei die Kostendeckungsquoten in den Bereichen Friedhofswesen, Bürgerhäuser und Bibliotheken. Besonderes Augenmerk galt den Verlustausgleichen der Stadt an die Stadtwerke Lauterbach GmbH zum Betrieb des Freizeitzentrums. 
  • Im Rahmen der Überarbeitung soll abgewogen werden, welche Maßnahmen im Antrag verbleiben bzw. auch umsetzbar sind. Kritische Punkte sind derzeit die Pferdesteuer, die Kulturförderabgabe und die Parkraumbewirtschaftung. 


Werden die Pferdesteuer, die Kulturförderabgabe und die Parkraumbewirtschaftung aus den Maßnahmen gestrichen, müssen diese Beträge durch andere Mehreinnahmen oder Minderausgaben kompensiert werden, z. B. über eine weitere Anpassung der Grundsteuer B.

Unabhängig von der Entscheidung, ob tatsächlich auf einzelne, bislang unter Vorbehalt stehende Konsolidierungsmaßnahmen (mit anderweitiger Kompensation) verzichtet werden soll, müssen weitere Maßnahmen in den Schutzschirm-Antrag aufgenommen werden, um den geforderten Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2020 erreichen zu können.