Urkundenanforderung

 

Standesamtliche Urkunden über Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle können von uns ausgestellt werden, wenn der Personenstandsfall in Lauterbach (Hessen) beurkundet wurde.

Gerne können Sie für die Beantragung unsere Online-Services nutzen und sich die Urkunde(n) bequem zuschicken lassen:

Eheurkunden

Geburtsurkunden / beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Geburtenregister

Lebenspartnerschaftsurkunden

Sterbeurkunden

Die Verwaltungsgebühr für Personenstandsurkunden beträgt 12,- €, jede weitere, gleichartige Urkunde, die im selben Arbeitsgang erstellt wird kostet 6,- €.

Die Übersendung der Urkunde(n) erfolgt innerhalb weniger Arbeitstage ausschließlich per Post.

Die Gebühren können während des Bestellvorgangs direkt mit PayPal, Kreditkarte, giropay oder paydirekt bezahlt werden. Der Gesamtbetrag wird Ihnen am Ende des Beantragungsvorgangs angezeigt.

Alternativ ist eine Beantragung per Post, E-Mail oder persönliche Abholung (nach telefonischer Vorbestellung) möglich.

 

Zur Beantragung berechtigt sind gemäß § 62 PStG:

• der Betroffene selbst

• sein Ehegatte oder Lebenspartner (Ausnahmen bei geschiedener Ehe oder aufgelöster Lebenspartnerschaft)

• Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person

• Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person

• Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunden)

• derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Urkunde belegen kann (Nachweis erforderlich)

• derjenige, der eine schriftliche Vollmacht einer o. g. berechtigten Person vorlegen kann

In jedem Fall muss die beantragende Person sich ausweisen und mindestens 16 Jahre alt sein.

 

Geburtsurkunden, bei denen das Beurkundungsdatum schon länger als 110 Jahre zurück liegt,

Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden, bei denen das Beurkundungsdatum schon länger als 80 Jahre zurück liegt,

Sterbeurkunden, bei denen das Beurkundungsdatum schon länger als 30 Jahre zurück liegt,

sind Archivgut und müssen per E-Mail (standesamt(at)lauterbach-hessen.de) oder telefonisch unter 06641/184-172 über das Standesamt beantragt werden.

Informationen zu archivierten Personenstandseinträgen erhalten Sie hier.

 

Wichtiger Hinweis:

Wir empfehlen Ihnen im Schritt 3 der Online-Beantragung die Anmeldung mit dem Nutzer-Konto bund ID*.

*Eine einmalige Registrierung unter https://id.bund.de/de/eservice/konto/registration/1 mit der Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels ist erforderlich. Mit diesem Nutzer-Konto können Sie ein stetig wachsendes Angebot an weiteren Dienstleistungen von uns und anderen Behörden in Anspruch nehmen.