Nachbeurkundung

Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren oder verstorben, so kann dies auf Antrag im Geburten- oder Sterberegister nachbeurkundet werden.

Gleiches gilt, wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen hat.

Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erteilt Ihnen das Standesamt telefonisch, per E-Mail oder persönlich.

 

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Einen Termin für die Nachbeurkundung können Sie auch online buchen.