Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.

Wird das Kind im Krankenhaus oder in einem Geburtshaus geboren, meldet dieses die Geburt beim zuständigen Standesamt an.

Sollten sie zu Hause entbinden, muss die Geburt innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt angezeigt werden.

Zur Anzeige der Geburt sind in nachfolgender Reihenfolge verpflichtet:

• der Vater des Kindes, wenn er ebenfalls die elterliche Sorge hat

• die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war

• der Arzt, der bei der Geburt zugegen war

• jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist

• die Mutter, sobald sie zur Anzeige imstande ist

 

Wenn das Kind in unserem Zuständigkeitsbereich geboren wurde, informieren wir Sie gerne über die erforderlichen Unterlagen zur Beurkundung. Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, persönlich oder per E-Mail.

 

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