Ahnenforschung

Wenn Sie mehr über Ihre familiären Wurzeln erfahren möchten, kann das Standesamt Ihnen anhand der beurkundeten Personenstandseinträge bei Ihrer Suche behilflich sein.

Unsere standesamtlichen Aufzeichnungen beginnen im Jahre 1876. Sollten Sie ältere Einträge suchen, wenden Sie sich bitte an das örtliche Archiv Ihrer Kirchenverwaltung.

 

Archivierte Personenstandseinträge:

Geburtenregister, die älter als 110 Jahre sind,

Eheregister, die älter als 80 Jahre sind und

Sterberegister, die älter als 30 Jahre sind,

sind archiviert und werden nicht mehr fortgeführt.

 

Für Auskünfte aus archivierten Registern erheben wir eine Gebühr nach der Verwaltungskostenordnung der Kreisstadt Lauterbach. Die Höhe der Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet und beträgt pro angefangene Viertelstunde zwischen 13,50 € und 19,50 €. Sie wird auch fällig, wenn wir keine Unterlagen zu Ihrer Anfrage ermitteln können.

Je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen, desto wahrscheinlicher ist es, dass wir entsprechende Unterlagen finden können.

Bei allen Anfragen für das Archiv benötigen wir einen Identitätsnachweis (z.B. Ausweiskopie) und die Angabe eines Grundes, wofür die Urkunde benötigt wird (bei Ahnenforschung Glaubhaftmachung der verwandtschaftlichen Beziehungen) bzw. einen Nachweis der Behörde, die diese Urkunde bei Ihnen angefordert hat (z.B. Nachlassgericht, Grundbuchamt zur Löschung einer Eintragung usw.).

Bevor Sie Ihre Anfrage an uns richten, können Sie versuchen, über das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) zu recherchieren. Viele Alteinträge sind hier bereits digital und kostenfrei abrufbar: https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/gsform/sn/pstr.

Sollten Sie hier nicht fündig werden, können Sie eine Anfrage über unser Online-Portal starten:

 

Ahnenforschung

 

 

Aktive Personenstandseinträge:

Informationen zu Personenstandsurkunden aus Registern, die noch nicht dem Archiv zugeführt sind, erhalten Sie hier.