Dorfentwicklung

Die 10 Stadtteile von Lauterbach sowie Blitzenrod wurden in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Die Kreisstadt Lauterbach und auch privaten Antragstellenden stehen bis 2030 eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ein zentrales Ziel der hessischen Dorfentwicklung liegt in der Steigerung der Lebensqualität, etwa durch Stärkung der Infrastruktur und Steigerung der Attraktivität ländlicher Kommunen als Wohn-, Arbeits- und Erholungsorte. Zugleich sollen aber auch übergeordnete gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie Ressourcenschutz, Bekämpfung des Klimawandels und der Erhalt einer intakten Umwelt berücksichtigt werden.

Für die Bewerbung der Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm wurde ein Kommunales Entwicklungskonzept erstellt. In diesem Konzept erfahren Sie, welche Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung geplant sind.

Ansprechpartner

Herr Bernd Ruhl

Tel: 06641/184-113
E-Mail bernd.ruhl(at)lauterbach-hessen.de




Informationen für private Fördervorhaben

1. Fördervoraussetzungen:

  • Das zu fördernde Objekt muss im Fördergebiet liegen oder ein Kulturdenkmal sein.
  • Die Vorgaben „Grundsätze des regionaltypischen Bauens“ Spezifizierung im Vogelsbergkreis sind zu beachten.

 

2. Förderkonditionen für private und öffentliche nicht kommunale Träger:

 Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 €. Der Zuwendungsanteil wird anhand von Nettobeträgen ermittelt.

  • 35% maximal 45.000 €
  • 35% maximal 60.000 € bei Kulturdenkmälern
  • 35% maximal 200.000 € beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden zu Wohnzwecken (bis zu 3 Wohneinheiten)

Der Förderberatung obliegt dem Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum, Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung beim Vogelsbergkreis.

 

3. Verfahren:

  • Sie richten eine Terminanfrage zur Beratung an die Stadtverwaltung Lauterbach, Herrn Bernd Ruhl, Tel.06641/184-113 oder per E-Mail: bernd.ruhl@lauterbach-hessen.de 
  • Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit dem städtebaulichen Berater vor Ort durchgeführt. Die Beratung ist für den Antragsteller kostenfrei. Nach der Beratung wird ein Protokoll mit Beschreibung Ihrer geplanten Maßnahme und baufachlichen Empfehlungen  erstellt.
  • Zur vollständigen Antragstellung werden noch weitere Unterlagen notwendig, siehe hierzu die Informationen im Info-Flyer
  • Antragsberechtigt ist/sind nur der oder die Eigentümer des Gebäudes
  • Für weitere Informationen und Hilfestellungen zur Antragstellung steht das Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum, Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung zur Verfügung (https://www.vogelsbergkreis.de/buerger-service/umwelt-laendlicher-raum/dorf-und-regionalentwicklung/dorfentwicklung/).
  • Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.

 

Infos zum Downloaden

Allgemeine Infos zu privaten Förderung      Merkblatt Antragstellung

 

Spezifierung der Grundsätze des regionaltypischen Bauens