Die Arbeit der politischen Gremien
Die Stadtverordnetenversammlung ist die vom Bürger gewählte Vertretung. Sie ist das oberste Organ der Stadt. Durch die Kommunalwahl wird alle 5 Jahre eine neue Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Jeder deutsche Staatsbürger und EU-Bürger, der in Lauterbach einen festen Wohnsitz hat, der seit mindestens 3 Monaten in Lauterbach wohnt und am Tag der Wahl 18 Jahre alt ist, kann wählen (aktives Wahlrecht). Wer mindestens 18 Jahre alt ist und mindestens 3 Monate seinen Wohnsitz in Lauterbach hat, ist wählbar (passives Wahlrecht).
Die Parteien stellen zur Kommunalwahl die Kandidatenlisten auf. Die 37 Sitze in Lauterbach werden entsprechend dem Wahlergebnis auf die Kandidaten und Parteien oder Wählergemeinschaften verteilt.
Die Stadtverordneten schließen sich in der Regel zu Gruppen (Fraktionen) mit gemeinsamen Zielen zusammen, um politische Mehrheit zu bekommen. Stadtverordnete dürfen an der Ausübung ihres Mandates nicht gehindert werden. Außerdem sind Sie ehrenamtlich tätig.
Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung wählt zunächst aus ihrer Mitte die Stadtverordnetenvorsteherin / den Stadtverordnetenvorsteher sowie zwei Stellvertreter. Mit Hilfe des Parlamentsbüros bereitet die Stadtverordnetenvorsteherin / der Stadtverordnetenvorsteher die Sitzungen vor und leitet diese. Als oberste/r Repräsentantin / Repräsentant vertritt sie/er das Gremium gegenüber der Öffentlichkeit und dem Magistrat.
Das „Stadtparlament“ beschließt als oberstes Organ der Stadt grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt. Vorab werden die Tagesordnungen der Sitzungen öffentlich bekanntgemacht - siehe Sitzungstermine / Einladungen.
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet u.a. über wichtige Haushaltsangelegenheiten, z.B. über die Verwendung der Einnahmen (Steuern, Gebühren, Beiträge) oder über die Aufnahme von Krediten.
Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung
Zur Vorbereitung und Unterstützung seiner Arbeit bildet das Stadtparlament Fachausschüsse, die über bestimmte Sachthemen Beschlussempfehlungen abgeben und vorab beraten. Durch die/den Berichterstatterin/Berichterstatter des Ausschusses werden die Beratungsergebnisse dem Parlament in dessen Sitzung bekanntgegeben.