Fundsachen

Haben Sie in Lauterbach etwas gefunden oder verloren?

Bitte setzen Sie sich mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Nutzen Sie hierfür auch gerne unseren Online-Vorgang.

Anzeigepflicht des Finders: Jede Fundsache, die mehr als zehn Euro wert ist, muss unverzüglich zum Lauterbacher Fundbüro gebracht werden. Wenn Sie die Fundsache bereits über unseren Online-Vorgang vorangezeigt haben genügt es, die Fundsache (je nach Größe) in einem Umschlag mit dem Hinweis „Fundsache“ in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen oder per Post an Bürgerbüro Lauterbach, Marktplatz 14, 36341 Lauterbach zu senden.

Finderlohn: Der Finder kann Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt 5 % von dem Wert bis 500 €, übersteigt der Wert 500 € erhält der Finder 25 € plus 3 % des Wertes über 500 €.

Eigentumserwerb des Finders: Wird die Fundsache innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Fundanzeige nicht abgeholt, haben Sie als Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Teilen Sie uns Ihren Wunsch auf Eigentumserwerb bitte bei Abgabe der Fundsache mit.

Hier geht´s zum Online-Vorgang


Fundbüro
Bürgerbüro Lauterbach (Öffnungszeiten)
Marktplatz 14 
36341 Lauterbach
Tel.: 06641 184-122
E-Mail: buergerbuero(at)lauterbach-hessen.de