Sie befinden sich:

Aufgaben

Aufgaben und Ziele des Seniorenbeirats der Kreisstadt Lauterbach:

 

Bis zum Jahre 2030 steigt der Anteil der Menschen über 60 Jahren in Deutschland auf  ca. 35 % der Gesamtbevölkerung. Die Zahl der Wahlberechtigten dieser Altersgruppe wächst auf über 40 % an!

 

Um der wachsenden Bedeutung der Älteren in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft Rechnung zu tragen, bedarf es einer angemessen Vertretung in den kommunalpolitischen Gremien.

 

Diese Aufgabe ist dem Seniorenbeirat der Kreisstadt Lauterbach gemäß § 8 c HGO nach Beschluss einer neuen Satzung übertragen worden. Damit hat der Seniorenbeirat Anhörungsrecht sowie Vorschlags- und Redemöglichkeiten in den kommunalen Organen und Ausschüssen.

 

Der Seniorenbeirat unterscheidet sich von Seniorenvereinen, Verbänden, Kirchen und Parteien dadurch, dass er keinen spezifischen Zielen verpflichtet ist. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

 

Der Seniorenbeirat der Kreisstadt Lauterbach befasst sich u.a. mit folgenden Aufgaben:

  • Festlegung von Grundsätzen der Altenpolitik
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen für ältere Mitbürger
  • Unterstützung bei Freizeit- und Bildungsangeboten, Beratung, Erfahrungsaustausch
  • Konzeption von altengerechten Wohnungen
  • Gestaltung der stationären und ambulanten Pflege
  • Gebührengestaltung bei kommunalen Einrichtungen und Dienstleistungen
  • Fragen der Stadt- und Verkehrsplanung
  • Weiterentwicklung der städtischen Kulturpolitik
  • Sicherheit im Verkehr und Wohnumfeld
  • Förderung von Selbsthilfeorganisationen
  • Zusammenarbeit mit Trägern der Altenhilfe

 

Diese Aufgaben und Ziele sind für die älteren Bürger und Bürgerinnen von besonderer Bedeutung. Sie erhalten und steigern die Lebensqualität.