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Entsorgung von Elektrogeräten
Ab dem 24. März 2006 gelten die Regelungen des Elektro- und Elektronikgesetz. Ab diesem Zeitpunkt müssen einerseits die Hersteller ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos zurücknehmen und entsorgen. Andererseits sind die Verbraucher nach diesem Gesetz verpflichtet, ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte - je nach kommunaler Regelung - entweder zu einer Sammelstelle zu bringen oder im Holsystem bei der kommunalen Straßensammlung bereitzustellen. Mehr Leistung bei gleicher Gebühr.
Zur gebührenfreien Sammlung von ausgedienten Elektrogroß-, Kühl- und Bildschirmgeräten sowie großer Hauswärmetechnik dient bei der Kreisstadt Lauterbach wie gewohnt weiterhin die Sperrmüllsammlung.
Sie haben zudem die Möglichkeit, auf der Sammelstelle am Betriebshof in Lauterbach zu festen Terminen gebührenfrei kleine Elektrogeräte und alle Elektrogeräte, die nicht beim Sperrmüll mitgegeben werden dürfen, abzugeben (kleine Geräte sind solche, die mindestens zwei Kanten von weniger als 50 cm Kantenlänge vorweisen).
Wichtig: Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen, Monitore und Bildschirme sowie große Geräte werden bei den Kommunen nicht angenommen!
Für die Abgabe von größeren Mengen steht darüber hinaus die zentrale Sammelstelle des ZAV auf dem Entsorgungszentrum Vogelsberg in Schwalmtal-Brauerschwend zusätzlich zur Verfügung. Auch alle, die ihre Geräte umgehend abgeben und nicht bis zur Sperrmüllsammlung oder zur Öffnung der kommunalen Sammelstelle am Betriebshof der Kreisstadt Lauterbach warten möchten, können ihre alten Geräte dort direkt abgeben. So wird das System sinnvoll ergänzt.
Viele Händler nehmen Geräte ebenfalls kostenfrei zur Entsorgung an. Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen werden am Schadstoffmobil und am Entsorgungszentrum Vogelsberg angenommen, nicht beim Sperrmüll und nicht auf der kommunalen Sammelstelle. Der Erfolg des neuen Sammelsystems hängt entscheidend von der Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger ab, denn durch eine konsequente und saubere Separierung der Elektrogeräte vom Restabfall können auch Mengen reduziert und die Schadstoffbelastung der Umwelt vermindert werden.
Dies bedeutet mehr Service und besseren Umweltschutz für das gleiche Geld, denn alle sonstigen Leistungen in der Entsorgung bleiben selbstverständlich erhalten.
Hinweis für Händler:
Falls Händler oder Elektrobetriebe Geräte, die sie als Kundenservice bei den Bürgerinnen und Bürger einsammeln, entsorgen und in deren Auftrag abgeben wollen, müssen sie sich direkt an den ZAV wenden und dort die entsprechenden Formulare abholen.
Die Termine der Sperrmüllsammlung sowie für die Abgabe von Elektroschrott am Betriebshof entnehmen Sie bitte dem Müllabfuhrkalender der Kreisstadt Lauterbach. Sollten Sie kein Exemplar besitzen, so erhalten Sie einen Abfallkalender beim Empfang des Rathauses Kreisstadt Lauterbach während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 – 12.00 Uhr und montags bis donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr), im Bürgerbüro oder schauen Sie in unserem Internetauftritt unter Rathaus – Müllabfuhrkalender - nach.


