Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

In begründeten Fällen kommt für Sie eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang in Betracht (z. B. bei unbewohnten Gebäuden).
Diese Befreiung kann ausschließlich vom Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAV) erteilt werden.

Ihren (formlosen) Antrag mit Begründung richten Sie bitte an den Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsberg (ZAV), Eselswörth 23, 36341 Lauterbach (Telefon 06641 9671-0 oder per E-Mail: info(at)zav-online.de), der Ihnen bei Fragen auch als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Den Antrag können Sie auch hier auf der Internetseite des ZAV herunterladen.


  

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