
Anzeigepflicht des Finders:Jede Fundsache, die mehr als zehn Euro wert ist, muss unverzüglich zum Lauterbacher Fundbüro gebracht werden.
Finderlohn:
Der Finder kann Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt 5 % von dem Wert bis 500 €, übersteigt der Wert 500 € erhält der Finder 25 € plus 3 % des Wertes über 500 €.
Eigentumserwerb des Finders:
Wird die Fundsache innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Fundanzeige nicht abgeholt, haben Sie als Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt.
| Datum | Nummer | Fundort / Zeit | Fundsache |
|---|
Bürgerbüro Lauterbach (Öffnungszeiten)
Hintergasse 3
36341 Lauterbach
Tel.: 06641 184-122
E-Mail: buergerbuero(at)lauterbach-hessen.de