Haben Sie in Lauterbach etwas gefunden oder verloren?

Fragen Sie Ihr Bürgerbüro !

Anzeigepflicht des Finders:Jede Fundsache, die mehr als zehn Euro wert ist, muss unverzüglich zum Lauterbacher Fundbüro gebracht werden.

Finderlohn:
Der Finder kann Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt 5 % von dem Wert bis 500 €, übersteigt der Wert 500 € erhält der Finder 25 € plus 3 % des Wertes über 500 €.

Eigentumserwerb des Finders:
Wird die Fundsache innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Fundanzeige nicht abgeholt, haben Sie als Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt.


Folgende Sachen wurden innerhalb der letzten sechs Monate gefunden:

Datum Nummer Fundort / Zeit Fundsache

Fundbüro

Bürgerbüro Lauterbach (Öffnungszeiten)

Hintergasse 3
36341 Lauterbach

Tel.: 06641 184-122
E-Mail: buergerbuero(at)lauterbach-hessen.de