Das Schiedsamt in Lauterbach und den Stadtteilen

Streitigkeiten werden häufig - auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges - trotz des im wahrsten Sinne des Wortes "erstrittenen" Urteils - vor einem Scherbenhaufen.

Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Schiedsamtsgesetz die Hilfe von Schiedspersonen an, die sich in Jahrzehnten als Schlichter bewährt haben.

Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien haben Gelegenheit sich auszusprechen. Die Schiedsperson nimmt sich genügend Zeit, hört genau zu und versucht die bestehenden Spannungen abzubauen. Ist man sich einig, wird ein Vergleich geschlossen, den beide Parteien unterschreiben. Dadurch ist der Vergleich rechtswirksam. Dieses unkomplizierte Verfahren hat durch kurze Verfahrenszeiten große Vorteile gegenüber den gerichtlichen Prozessen.

Die neue Homepage des BDS bietet relevante Themen zu einzelnen Zielgruppen: 

www.schiedsamt.de

 

 

Zuständig in Lauterbach und den Stadtteilen

 

Schiedsfrau:                                         Stellv. Schiedsmann: 

Dr. Ursula Mikota                                   Klaus Wahl

 

Bürgerbüro der Kreisstadt Lauterbach

Tel.: 06641 184-108, Fax: 06641 184-208

oder

Tel.: 06641 184-114, Fax: 06641 184-214

E-Mail: buergerbuero(at)lauterbach-hessen.de

E-Mail: simone.viehoefer(at)lauterbach-hessen.de

 

 

 

 

 

Sprechzeiten nach Vereinbarung. Anträge auf Durchführung eines Schiedsverfahrens können schriftlich oder mündlich zu Protokoll im Bürgerbüro der Stadt Lauterbach, Marktplatz 14, entgegen genommen werden.

Links

 

 

weitere Informationen - bitte anklicken !

Antragstellung und Kosten Landes- und Bezirksvereinigung   

 

 

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