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Haben Sie in Lauterbach etwas gefunden oder verloren?

Fragen Sie Ihr Bürgerbüro !

Anzeigepflicht des Finders:Jede Fundsache, die mehr als zehn Euro wert ist, muss unverzüglich zum Lauterbacher Fundbüro gebracht werden.

Finderlohn:
Der Finder kann Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt 5 % von dem Wert bis 500 €, übersteigt der Wert 500 € erhält der Finder 25 € plus 3 % des Wertes über 500 €.

Eigentumserwerb des Finders:
Wird die Fundsache innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Fundanzeige nicht abgeholt, haben Sie als Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt.

  • Haben Sie eine Sache oder Bargeld wahrscheinlich innerhalb einer Behörde verloren, setzen Sie sich bitte mit dieser Behörde in Verbindung.
  • Haben Sie etwas in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren, so fragen Sie bitte bei dem Verkehrsbetrieb nach.
  • Vermissen Sie ein Tier, so setzen Sie sich bitte mit dem Tierheim Lauterbach in Verbindung.
  • Falls Sie einen Schlüssel verloren haben, fragen Sie bitte im Fundbüro nach.

Folgende Sachen wurden innerhalb der letzten sechs Monate gefunden:

Datum Nummer Fundort / Zeit Fundsache

Fundbüro

Bürgerbüro Lauterbach (Öffnungszeiten)

Hintergasse 3
36341 Lauterbach

Tel.: 06641 184-122
E-Mail: buergerbuero(at)lauterbach-hessen.de



  

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